Schwimmlehrer
- Mindestalter: vollendetes 18. Lebensjahr
- Bewerber müssen im Besitz des Retterscheines sein.
- Abgeschlossener Erste Hilfe-Kurs (mindestens acht Doppelstunden), der jedoch nicht älter als drei Jahre sein darf. Eine aufrechte Erste-Hilfe-Ausbildung laut „ÖWR-Ausbildungsrichtlinien für Erste Hilfe“ gilt jedenfalls.
- Bewerber für den Schwimmlehrer müssen die persönliche und fachliche Eignung zur Erteilung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind, besitzen. Insbesondere dürfen keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen.
- Mitarbeit im Rahmen von Schwimmkursen.
- Absolvierung des Schnorchelscheines 1. Stufe (vormals „ÖWR-Schnorchelprüfung“) oder einer äquivalenten Ausbildung (siehe „Richtlinien für den Tauchdienst in der Österreichischen Wasser-Rettung“).
- Durchführung eines Lehrganges im Anfängerschwimmunterricht unter Aufsicht eines Schwimm- oder Rettungsschwimmlehrers.
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